Wir sind für Sie als gerichtlich bestellte Betreuer tätig

Gesetzliche Betreuungen

Frau Lorenz und Frau Beyer sind als gerichtlich bestellte Betreuerinnen tätig. Bei der gesetzlichen Betreuung handelt es sich um eine gerichtlich angeordnete und kontrollierte gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten zeitweise beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können.

Aufgabenbereiche eines rechtlichen Betreuers

Gesundheitsfürsorge


Wohnungsangelegenheiten
Vertretung vor Ämtern und Behörden
Vermögenssorge u. a.

Dies hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Der Aufgabenbereich des Betreuers kann und muss individuell definiert werden.